Allgemeine Informationen zur ÜGK

Seit die Schweizer Stimmbevölkerung 2006 der Revision der Bildungsartikel in der Bundesverfassung zugestimmt hat, sind die Kantone verpflichtet, zentrale Eckwerte der obligatorischen Schule national zu harmonisieren. Dazu gehört das Schuleintrittsalter, die Schulpflicht, die Dauer der Bildungsstufen und die Ziele der Stufen.

Als nationale Bildungsziele wurden 2011 die Grundkompetenzen in vier Fachbereichen definiert (Schulsprache, Mathematik, Naturwissenschaften, Fremdsprachen), welche alle Schülerinnen und Schüler bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihrer Schullaufbahn erworben haben sollen. Der Erwerb dieser Grundkompetenzen gilt als zentrale Voraussetzung für weiterführende Bildungsprozesse sowie darüber hinaus für die gesellschaftliche Teilhabe der Schülerinnen und Schüler.

Mit dem Inkrafttreten der nationalen Bildungsziele wurde die Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) lanciert. In den Erhebungen wird untersucht, wie gut Schülerinnen und Schüler in der Schweiz einen Ausschnitt der nationalen Bildungsziele erreichen.

An der ÜGK-Haupterhebung beteiligten sich alle Schweizer Kantone ausser Nidwalden und Zug. Insgesamt nehmen in der Schweiz pro Haupterhebung etwa 20’000 Schülerinnen und Schüler teil.

Auftraggeber sind die kantonalen Erziehungsdepartemente, die sich in der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) koordinieren. Die EDK hat das Interfaculty Centre for Educational Research (ICER) mit der nationalen Koordination der Erhebungen beauftragt. Das ICER arbeitet dabei mit folgenden wissenschaftlichen Institutionen zusammen:

  • Aufgabendatenbank der EDK (ADB), Aarau
  • Centro competenze innovazione e ricerca sui sistemi educativi (CIRSE, SUPSI-DFA), Locarno
  • Fachhochschule Graubünden (FHGR), Chur
  • Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Zürich (UZH), Zürich
  • Pädagogische Hochschule St. Gallen (PHSG), St. Gallen
  • Service de la recherche en éducation (SRED), Genf